Hallo!
Am 21.03.2013 10:24, schrieb Gregor Horvath:
Hallo Gert!
Am Thu, 21 Mar 2013 09:49:33 +0100 schrieb Gert Seidl Gert.Seidl@fsfe.org:
Hallo!
Am 21.03.2013 07:43, schrieb Gregor Horvath:
...
Ich kenne die Opernpassage nicht. Ist das bei der U-Bahn? Ist da üblicher Weise viel los?
Das ist der unterirdische Gang von der Oper zum Karlsplatz / Resslpark. Das ist die U1 / U4 / U2 aber auch viele Geschäfte und ein Cafe / Imbissbuden, Junkies etc. Das ist üblicherweise sehr sehr viel los.
Habe mal nachgefragt. Der untere Bereich (beim McDonalds) gehört den Wiener Linien. Der obere Bereich (Rondeau beim Anker) gehört der Stadt Wien. Zumindest im oberen Bereich gibt es manchmal Info Stände. Diese haben eine Genehmigung des Magistrates. Beides ist jedenfalls Privatgrund.
Vielen Dank für deine Recherche!
Und wem gehört die Mariahilferstrasse? Ist dort auch eine Genehmigung des Magistrates notwendig? Wenn nein, was ist der Unterschied zum Rondeau?
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Unterschied ist meines Erachtens die Flächenwidmung. Die Mariahilferstraße ist als Straße, öffentliche Fläche, oder so ähnlich gewidmet, jedenfalls nicht als "Privatgrund". Auf öffentlichen Flächen zieht wohl die (in der Verfassung festgeschriebene) Versammlungsfreiheit. Andererseits ist das (ebenfalls in der Verfassung festgeschriebene) Recht auf eigenen Grund und Boden höherwertig als das Versammlungsrecht. Somit ist auf Privatgrund die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. (Bei der Unterscheidung zwischen öffentlicher Fläche und Privatgrund scheinen übrigens die tatsächlichen Besitzverhältnisse nicht relevant. So gehört m.W. der Grund und Boden auf dem sich die österreichischen Autobahnen befinden der ASFINAG und damit einer Privatfirma.)
hth, Gert