Hallo,
Der Thüringer Landtag hat am 5.7.2019 ein neues Vergabegesetz beschlossen und fördert damit Open Source Software:
'(2) Bei der Beschaffung von IT- und IT-gestützten Produkten gilt § 4 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektro- nischen Verwaltung (ThürEGovG) in der jeweils geltenden Fassung. Dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, soll der Einsatz von Open-Source-Software vorrangig erfolgen. Darüber hinaus sollen auch die Aspekte Bedien- barkeit, Zukunftssicherheit, Interoperabilität und IT-Sicher- heit berücksichtigt werden. Unter Open-Source-Produkten sind solche Produkte zu verstehen, deren Quellcode öffent- lich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Wei- tergabe und Veränderung nicht einschränkt.'"
www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/71600/gesetz_zur_aenderung_des_thueringer_vergabegesetzes_und_anderer_haushaltsrechtlicher_vorschriften.pdf
Liebe Grüße
Alex