Hallo,
On Thu, 26 Jul 2001, Reinhard Müller kindly wrote:
Hallo,
Gibt es eigentlich schon Erkenntnisse, ob die GPL (betreffend Copyright, Haftungsausschluß etc.) dem deutschen und österreichischen Recht standhält?
Kurz: Sie hält stand. Disclaimer: Erkentnisse iS von richterlichen Entscheidungen existieren dazu noch nicht. Von mir ist im Jahrbuch Rechtsinformatik dazu gerade ein Artikel erschienen, der sich unter dem Titel "Freiheit und Software" mit der Bestandskraft der GPL in Europa mit Schwerpunkt Österreich auseinandersetzt. Ich überarbeite und erweitere ihn gerade für die Seite des FFS (http://www.fsf.or.at); sollte nächste Woche fertig sein. Wenn Du willst, kann ich Dir einstweilen die Fasuung aus dem Buch schicken.
Wie schaut's mit der "Übergabe" des Copyright an die FSF aus, die viele Programmierer von GNU-Projekten machen? Ist das nach deutschem/österreichischen Recht wasserdicht? (Ich habe einmal in einem ct gelesen, daß man das Urheberrecht an und für sich gar nicht weitergeben kann, sondern nur die Rechte wie kopieren etc., die mit dem Urheberrecht verbunden sind)
Das ist im Prinzip korrekt: Das Urheberrecht als solches ist ein Unveräußerliches Persönlichkeitsrecht. Dies wird jedoch dadurch eingeschränkt, dass die Rechte wie kopieren etc., die sogenannten Werknutzungsrechte auch zeitlich und inhaltlich unbeschränkt übertragen werden können.
Außerdem wäre ein Bevollmächtigungskonstellation denkbar, die zwar grundsätzlich die Rechte beim Urheber beläßt, aber die FSF pauschal bevollmächtigt, die Interessen des/der Urheber(s) (zB vor Gericht) geltend zu machen. Ist natürlich besser, wenn sowas explizit formuliert wird (Frage an die Liste: Bestünde Interesse an einer Musterformulierung?), es ist allerdings auch die Umdeutung einer "Urheberrechtsübertragung" in eine Bevollmächtigungserklärung denkbar. Wie die Diskussion um emacs/xemacs zeigt (auf www.xemacs.org archiviert), scheint rms jedoch vor den Problemen, die solche Situationen (besonders im Zusammenhang mit mehreren Urhebern) mit sich bringen können, grosse Angst zu haben. Was ich (als Jurist) nicht so ganz verstehe. Zumal in Europa (dh auch in Deutschland, Italien und Spanien und wie ich annehme in allen anderen Ländern ausser ev. England) gar keine anderen Interpretationsmöglichkeiten bestehen als die beiden oben genannte...
Schöne Grüße,
--Georg
PS: Für konkretere Fragen/Probleme steh ich auch gerne zur Verfügung. Am besten ebenfalls auf der Liste, dafür is sie schließlich da ;-)