Georg Jakob wrote:
Ich weiß nicht, ob alle von dieser Liste das Verfahren kennen: Wenn jemand an einem GNU Projekt mitarbeitet, wird er gebeten, das Copyright an die FSF abzugeben ("assign the copyright"). Man bekommt dann einen Vertrag zugeschickt, den man unterzeichnet und zurückschickt.
[...]
Würde mich nur interessieren ob dieser Vertrag, den ich da unterschrieben habe (und den ich ja inhaltlich auch wollte) nach österreichischem Recht überhaupt gültig ist.
Nun, wie gesagt, die Übertragung "des" Urheberrechts als solchem ist nach österreicheischem Recht (und vielen anderen nationalen europäischen Bestimmungen) nicht möglich.
Das heißt *nicht*, dass Dein Vertrag nix wert ist. In solchen Fällen ist eben die Umdeutung sozusagen (und sehr vereinfacht gesprochen) in das "nächstkleinere" Rechtsgeschäft gängig. Sprich: Du hast nicht das copyright sondern ein inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht an die FSF übertragen. Was im Ergebnis wenig ändert: Für die Wahrnehmung geistiger und persönlicher Interessen (die ja gerade im Falle Freier Software nicht unwichtig sind) ist eine Bevollmächtigungskonstellation zugunsten der FSF denkbar. Ob auch für letzteres das Ding das du unterschrieben hast reicht trau' ich mich blind nicht zu beurteilen. Schick's mir einfach und ich stell's dann kommentiert auf die FFS-Seite (kann aber etwas dauern ;-)
Ich glaube, das wäre nicht nur für die österreichischen Entwickler von freier Software, sondern auch für die FSF als "andere Seite" des Vetrages.
Ich habe den Vertrag nur auf Papier bekommen, aber Du bekommst die Vorlage sicher von Tim Ney von der FSF (ich glaube seine E-Mail-Adresse ist tney@gnu.org oder ney@gnu.org, aber ich bin nicht 100%ig sicher :()
Ich würde ja selber bei Tim Ney nachfragen, aber bis ich Antwort bekomme, bin ich über alle Berge, ich fahre jetzt nämlich für 2 Wochen in Urlaub :)))
Viele Grüße,