Guten Tag,
Ich habe die Wettbewerbskommission der EU angeschrieben und mich gegen den Wettbewerbswidrigen verhalten der Rechner und Notebook Hersteller beklagt. Die Antwort war: ------------- Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. August 2010, die Schwierigkeiten deutscher Verbraucher ein tragbarer Rechner ohne vorinstalliertes Betriebssystem Windows zu kaufen betrifft.
Die Kommission ist sich dieser Schwierigkeiten bewusst und überwacht die Entwicklungen in diesem Bereich. Zurzeit hat die Kommission jedoch keine konkreten Anhaltspunkte, dass das kritisierte Verhalten eine Verletzung des Europäischen Wettbewerbsrechts darstellt.
In einigen Mitgliedstaaten haben die Verbraucher eine Rückerstattung für ungewollte und ungenutzte Software-Lizenzen auf gerichtlichem Weg durchgesetzt. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf einen italienischen und vier französische Präzedenzfälle aufmerksam machen. Sie sind unter den folgenden Internetadressen zugänglich: ------------.
Ich habe einer vorsorgliche Antwort darauf "gemailt" und begonnen ein Schriftstück zu verfassen, welches 2 Aspekten (Wettbewerb und Verbraucherschutz) berücksichtigt.
Da solch ein Schreiben wohl bedacht sein sollte und soweit wie möglich Verdachtsmomenten aufkommen lassen sollte, erlaube ich mir den Text zu Begutachtung und weitere Vorschlägen su senden. Ich habe auch Versucht Vorschläge mit deren Begründung zu unterbreiten. Möglicherweise hat jemanden die zündenden Idee die der Wettbewerbs oder Verbraucherschutzes-Kommission zum raschen Handeln bewegen könnte.
MfG,
Jean-Jacques Sarton