On 12/7/21 20:16, Dr. Michael Stehmann wrote:
Hallo,
das Problem ist, dass es kein etabliertes Verfahren des Signierens des Schlüssels und damit der Gewährleistung der Identität des Schlüsselinhabers gibt. Anders ist dies (rechtlich) bei der qualifizierten elektronischen Signatur, die von qualifizierten "Vertrauensdiensteanbietern" herausgegeben werden.
Letztlich geht es sogar um eine Vertrauenskette, denn man muss als Empfänger auch den identifizieren können, der den Schlüssel des Absenders signiert hat, und ihm den Schlüssel zuordnen können, mit dem er (den Schlüssel) signiert hat.
Im Januar wird das Ganze beim (Online) Freien Software Abend Thema sein.
Gruß Michael
Am 07.12.21 um 19:15 schrieb Wolfgang Romey:
Kann mir sagen wie rechtssicher eine PGP-Signatur ist? Kann ich sie beispielsweise im Verkehr mit Behörden oder Gerichten verwenden?
Vielen Dank
Wolfgang Romey
Hallo Wolfgang,
wenn du einen nPA und ein entsprechendes Lesegerät zu Hause besitzt (oder dir eins von jemand ausleihen kannst?), dann kannst du vielleicht mit einer Signatur von Governikus erfolg haben.
https://pgp.governikus.de/pgp/
... aber wahrscheinlich wird das, wie oben angesprochen, auch nochmal thematisiert.
Viele Grüße Thomas