Hallo,
Am 26.10.2017 um 15:11 schrieb Luc Saffre:
Oder eine Stiftung, wie z.B. die FSFE.
Die FSFE ist, entgegen einer Übersetzung ihres Namens, keine Stiftung, sondern ein gemeinnütziger eingetragener Verein.
Eine Stiftung hätte zudem das Problem, dass sie grundsätzlich aus den Erträgnissen ihres Stiftungsvermögens eventuelle Verluste aus ihrem Geschäftsbetrieb abdecken können muss, und die können anfangs durchaus beachtlich sein.
Hinsichtlich des Stiftungszwecks wären zudem in D die Stiftungsgesetze der Bundesländer bzw. dasjenige ihres Sitzes zu beachten.
Gruß Michael