On 28.12.2014 18:08, c.buhtz@posteo.jp wrote:
Angenommen ich möchte in einer Institution (Verein, Behörde, EU, ...) per Regel (Gesetz, Verordnung, Satzung, ...) die Verwendung freier Softwarelizenzen vorschreiben.
Der Begriff "Freie Software" ist von der FSF klar definiert. Darauf kann ich mich in dieser Regelung also direkt beziehen.
Aber in der Praxis wird bei der Auswahl von Software die Frage im Raum stehen, ist die jeweilige Lizenz den jetzt "frei" im Sinne dieser Definition?
Ich finde im Web diverse Listen hierzu. Aber so richtig wasserdicht wirkt keine. Am sinnvollsten (und restriktivsten) erscheint mir noch https://www.gnu.org/licenses/license-list.en.html#GPLCompatibleLicenses
Sowohl Debian hat eine Liste von Lizenzen, die als "frei" im Sinne der DFSG angesehen werden, als auch OSI eine Liste der Lizenzen, die zertifiziert worden sind.
Schließlich sei auch noch auf die ausführlichen Listen des ifross verwiesen.
Jedoch stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, in einem Regeltext (z.B. einer Vereinssatzung) konkret festzulegen, dass nur SW mit Lizenzen aus eben dieser (oder einer anderen explizit zu benennenden) Liste verwendet werden darf?
Eine abstrakte Definition der notwendigen Lizenzbedingungen erscheint mir besser (s.o.). Man kann sie mit einer exemplarischen Aufzählung verbinden (wie bei den DSFG (Punkt 10)).
Gruß Michael