Am Wednesday, dem 23. Jan 2008 schrieb Bernhard Reiter:
Es stimmt das manche sagen: Ich müsste der FSF vertrauen, wenn ich die "or any later version" Klausel einsetze. Zum Teil ist das richtig, aber Juristen merken gern an, dass ich keinen Vertrag unterschreiben kann, denn ich noch nicht gesehen habe. Deshalb gehe ich davon aus, dass die FSF nicht nur moralisch eine Lizenz herausgeben wird, welche den gleichen Geist atmet, sondern auch das auch tatsächlich juristisch so machen muss, damit die Klausel wirksam ist. Diese Verpflichtung begrenzt halt auch das Risiko, sprich: wenn jemand die Organisation FSF übernähme, könnte er trotzdem nicht einfach diese Klausel ausnutzen, um die Software unfrei zu machen.
Unfrei kann die Software durch die "or later" Klausel so oder so nicht werden. Der Endanwender hat dann die Option eine spätere Version zu wählen, oder eben auch nicht. Wenn die spätere Version weniger günstig ist, wählt er sie halt nicht. Durch die "or later" Klausel kann für eine bereits veröffentlichte Version also nur mehr Freiheit entstehen, niemals weniger.
Dass das bei abgeleiteten Werken wieder anders aussehen kann, ist ein anderes Thema.