Arnulf Pelzer arnulf.pelzer@gmail.com schrieb:
auf KiKa kam gestern ein Bericht über das Urheberecht und das sogenannte "Geistige Eigentum"
Allein diese Wortwahl macht klar, welche politische Färbung der Artikel tragen wird. Es werden hier Parallelen zum Eigentumsrecht suggeriert, die in Wirklichkeit nicht vorhanden sind - aus gutem Grund.
Ist der faktisch richtig oder brauchen die Nachhilfe?
http://www.kika.de/fernsehen/a_z/t/trickboxx/fahrplan/2009/0426_copyright/in...
Ich persönlich empfinde ihn als gezielte Fehlinformation. Aber das kann man ja mit Kindern machen!
In dem Artikel wird nicht klar unterschieden zwischen bloßen vagen Ideen, gut ausgearbeiteten Ideen und technische umgesetzte Ideen.
Bloße Ideen werden nicht durch das Urheberrecht geschützt. UDIAGS. Geschützt sind lediglich die daraus resultierenden Werke. Der Text betont die ganze Zeit über die "eigene Idee", dabei geht es eigentlich um die "eigene Umsetzung".
Das Urheberrecht schützt nicht den spontanen Einfall einer genialen Roman-Handlung. Nein, es schützt den Prozess des Aufschreibens und der literarischen Gestaltung des Romans.
Auch fehlt der Hinweis darauf, dass das Kopieren von DVDs nicht generell illegal ist, sondern lediglich die Erlaubnis der Urheber benötigt. Erst im Nachhinein wird klar, dass von (kommerziellen) Kinofilmen die Rede ist - wo man solch eine Erlaubnis tatsächlich kaum erhalten wird.
Ein ähnlicher Hinweis fehlt beim "Abschreiben". Das Wiederverwenden fremder Texte an sich ist nichts Schlimmes, eher im Gegenteil. So funktioniert freie Software! Nur muss es mit der Erlaubnis des Urhebers geschehen. Und hier merkt man auch, wie der Vergleich zum Abschreiben im Schulunterricht hinkt, wo ja jedes Abschreiben unrecht ist, egal ob der andere Schüler mit der Abschrift einverstanden war oder nicht.
Anders gesagt: Beim Abschreiben in der Schule geht es gar nicht um das Urheberrecht! Die Wortwahl suggeriert Parallelen, die so nicht vorhanden sind.
Der Text ist auf jeden Fall gezielt einseitig gehalten. Ob man das jedoch gleich "gezielte Fehlinformation" nennen kann, weiß ich nicht.
Gruß,
Volker