Sven Reumann schrieb:
Es ist eh klar das nicht alle freien Lizenzen gleich wuenschenswert sind. So sollten BSD Style Lizenzen ausser in Ausnahmefaellen vermieden werden oder auch das Festschreiben einer bestimmten GPL Version.
Letzteres wage ich mal zu bezweifeln. In der englischen Liste (discussion@fsfeurope.org) läuft gerade ein langer Thread ("My concerns about GPLv3 process"), der sich zwar inzwischen größtenteils um die Probleme der GFDL dreht, aber da kaum absehbar ist, ob die GPLv3 nicht auch irgendwelche schwer wiegenden Probleme haben wird, bleibe ich für meine eigenen Projekte erst mal bei der GPLv2. Eine spätere Änderung ist dann zwar vermutlich nur mit dem Einverständnis aller Beitragenden möglich, aber das erscheint mir im Moment das kleinere Risiko.
Wobei das hierzulande vermutlich egal ist, weil die "or any later version"-Klausel wohl eh unwirksam ist (sagt z.B. Georg Greve in http://lists.gnu.org/archive/html/fsfe-de/2001-10/msg00036.html).
Ein Programm wo Veraenderungen nur in Patchform vertrieben koennte wohl auch nicht Teil von Debian sein, da die Debianentwickler oft Aenderungen am Quelltext vornehmen muessen damit das Programm Policy konform ist.
Gerade Debian verteilt doch i.a. Originalpaket + Patch. Ein Problem sehe ich nur, wenn das Originalpaket Teile enthält, die gegen die DFSG verstoßen und deshalb vorher entfernt werden müssen *und* die Lizenz das verbietet (z.B. eben Änderungen nur in Patchform) *und* die zu entfernenden Teile nicht eigene Werke (unter der selben oder einer anderen Lizenz) bilden, z.B. Dokumentation oder klar abgegrenzte Add-Ons, die dann komplett entfernt werden könnten.
Frank