Hallo Bernhard & alle,
vielleicht noch ein Gedanke, von dem ich nicht weiß, ob er bereits breiter vertreten wird:
Bei freier Software geht es (in meinem Verständnis) nicht darum, Geld, Bezahlung, Eigentum abzuschaffen. Für mich ist die zentrale Frage, an welcher Stelle der Verkaufsvorgang stattfindet:
a) Im heute gängigen Verfahren versucht man mit immensem Aufwand, den Verkaufsvorgang auf jede einzelne Kopie anzuwenden. Dieses Verfahren ist einem "virtuellen Gut" nicht angemessen, weil es seiner Natur, der leichten Kopier- und Weitergebbarkeit nicht gerecht wird und seine Weiterentwicklung hemmt.
b) Die freie Software wird nach meinem Verständnis den Verkaufsvorgang nicht abschaffen, sondern einfach nur konzentrieren: Derjenige, der ein "virtuelles Gut" erstellt, könnte ein einziges Mal (fürstlich) bezahlt werden, danach wird das Gut zum Allgemeineigentum.
Im Effekt könnte die gleiche Menge von Geld fließen, Wettbewerb, Marktwirtschaft usw. würden überhaupt nicht tangiert. Im Gegenteil: Sie würden breiter und stabiler.
Viele Grüße Reinhard
Am Freitag, 19. April 2002 17:57 schrieb Bernhard Reiter:
Heise berichtet Interessantes von der "Wissenswert" Tagung in Berlin.
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-19.04.02-005/
Auszug, der zweigt, dass auch mehre Experten die Kritik der Freien Software Gemeinschaft gegen das Verständniss des Begriffes "geistiges Eigentum" teilen:
Wie Zerdick hält daher auch der Wirtschaftsinformatiker
[44]Bernd Lutterbeck von der TU Berlin die Verwendung des Begriffes "geistiges Eigentum" für verfehlt, weil es sich gar nicht um Eigentum handele, "sondern ein von der Rechtsordnung gewährtes Verwertungsmonopol". Die simple Übertragung und Verschärfung der im 18. und 19. Jahrhunderts gewachsenen Instrumente von Patentrecht und Copyright erweist sich im Cyberspace jedenfalls als dysfunktional, denn schon im Unterschied zum Buch ist jede Nutzung des Computers untrennbar mit Kopiervorgängen verbunden. "Die Wissensgesellschaft wird gar nicht erst entstehen, wenn der Trend zur Ausweitung von Urheberrecht und Patentschutz weiter anhält."