Hallo,
ich möchte von folgenden Gedanken ausgehen:
Freiheit (beispielsweise im Sinne der Vier Freiheiten) ist eine rechtliche Qualität von Software.
Freie Software ist also kein Produkt (keine Produktgruppe), sondern beschreibt eine rechtliche Eigenschaft.
Diese rechtlichen Eigenschaften sind für den (professionellen) Anwender wesentlich ( kein "vendor-lock-in", Sicherheit durch Offenheit etc.) und fehlen proprietärer Software. Es ist jedoch jedem Entwickler freigestellt, seine Software mit diesen Eigenschaften auszustatten.
Freie Software wird von der öffentlichen Hand in der Regel nicht selbst entwickelt, sondern von Privatunternehmen im Auftrage der öffentlichen Hand und der öffentlichen Hand unter einer bestimmten (Freien) Lizenz zur Verfügung gestellt.
Wenn die öffentliche Hand in ihrem Auftrage gefertigte Freie Software distribuiert (was wünschenswert ist), kann jedermann zu ihr in Konkurrenz treten und sogar dieselbe Software distribuieren.
Jedermann kann sie verändern, dokumentieren, Support für sie anbieten etc.
Proprietäre Software ist mit Freier nicht vergleichbar, da sie andere rechtliche Eigenschaften hat (also juristisch ein "aliud" ist).
Daher gibt es auch kein Konkurrenzverhältnis zwischen proprietärer und Freier Software, denn der Anbieter proprietärer Software will ja gerade nicht seine Software mit den vom Anwender gewünschten rechtlichen Bedingungen ausstatten.
Wer also proprietäre und Freie Software in einem Konkurrenzverhältnis sieht, "vergleicht Äpfel mit Birnen" (nur dass man aus einem Apfel keine Birne machen kann, aber aus proprietärer Software Freie).
Es gibt eben keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für bestimmte Lizenzbedingungen.
Gruß Michael