Hallo,
Am 2013-06-27 15:09, schrieb RA Stehmann:
Das ist zumindest etwas missverständlich.
Richtig ist, dass die Apache-Lizenz, ebenso wie BSD-Lizenz, dem Lizenznehmer die vier Freiheiten einräumt.
Dieser ist jedoch bei einer Weiterverbreitung der Software nicht gehalten, seinem Kunden die gleichen Bedingungen einzuräumen, er kann ihm beispielsweise den Quelltext vorenthalten.
OK, korrekt.
Meine eigentliche Antwort auf den Artikel wäre eigentlich nur ein Wort gewesen:
Fantastisch! Ich finde es "awesome", dass wir solche "Hacking for Compliance Workshops" anbieten und diese solche Ergebnisse bringen. Traurig ist allerdings, dass der fragliche Hersteller anscheinend nichts aus früheren Fällen gelernt hat.
Viele Grüße Michael