Hi Marc,
Am Dienstag, 21. Oktober 2008 13:27:33 schrieb Marc Manthey:
Sagen wir mal so, wenn eine Schule / Universität oder Gemeinützige Organisation unsere Software nutzen will dann soll sie "frei" sein, also auch "unendgeltlich" in der Nutzung sein, Wenn MTV oder Jamba sie nutzt möchten wir partizipieren;) Also möglich in irgendeiner Form ?
wie gesagt: Wenn du mit "nutzen" die bloße Anwendung der Software meinst (also nicht die Verbreitung abgeleiteter Versionen), so lassen sich die von dir genannten Bedingungen nicht mit freier Software (denn freie Software bezieht sich auf die 4 Freiheiten und nicht auf den Preis *g*) und auch nicht mit "Open Source" realiseren. Freie Software gewährt stets das Recht, die Software *ohne jegliche Einschränkungen* anzuwenden, sonst ist es keine freie Software. Das gleiche gilt auch für "Open Source Software".
Was die Verbreitung veränderter Versionen betrifft, sind gewisse Einschränkungen für FOSS-Lizenzen erlaubt: Z.B. eben eine solche Copyleft-Klausel (wie sie in allen Versionen der GPL vorhanden ist), die besagt, dass du abgeleitete Versionen der Software stets nur wieder als FOSS verbreiten darfst.
Die Software soll auch "internet Services" über ein Netzwerk bereitstellen.
Dienstleistungen --- also zum Beispiel "Web Services" --- kannst du natürlich auch auf Basis freier Software nur (oder abhängig von gewissen Bedingungen) gegen Bezahlung anbieten.
Lg, micu