Moin,
das sollte die FSFE unbedingt weiterverfolgen.
Sachlich ist Ursache für die Geheimhaltung angeblich, dass bestimmte für Betriebsprüfungen relevante (geheime) Parameter über die Schnittstelle auf dem Client geprüft werden. Das so zu machen ist natürlich Schwachsinn.
Finanzverwaltung ist Ländersache. Elster wird in Bayern gemacht, aber ich meine, Bayern hat kein IFG. Die Anfrage müßte in jedem Bundesland, das ein Landes-IFG hat, nochmal gestellt werden.
Am 19.03.21 um 10:08 schrieb Bernhard E. Reiter:
Hallo Henning,
Am Freitag 19 März 2021 09:13:34 schrieb Henning Thielemann:
Und aus diesem amtlich vorgeschriebenen Datensatz macht das Finanzministerium ein großes Staatsgeheimnis.
Also wenn sich genügend Leute finden, die das finanziell absichern würden, dann könnten wir in dieser Richtung auch mal IFG-Anfragen durchklagen.
in welcher Höhe wäre eine Absicherung notwendig? Wenn sich eine kleine Gruppe findet, die das begleitet, dann kann vielleicht die FSFE helfen, z.B. über https://fsfe.org/news/2021/news-20210219-01.en.html oder auch anders.
Gruß, Bernhard
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