Es wäre nur ein „berechtigtes Interesse“ darzulegen (das sollte aber z.B. als Steuerzahler*in in Bayern möglich sein) und zu prüfen, wie weit die Ausnahme für "Finanzbehörden in Verfahren nach der Abgabenordnung“ auszulegen ist. Die Gegenseite wird das strikt auslegen (aus Erfahrung gesprochen), aber man könnte sich durchklagen.