Wahlcomputer und öffentliche Kontrolle http://ulrichwiesner.de
Bei den Bundestagswahlen im September 2005 wurden in etwa 2000 Wahllokalen Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap eingesetzt. Bei diesen Wahlcomputern findet die Stimmenspeicherung und die Auszählung vollständig im
Inneren der Geräte statt. Die Wählerkönnen dabei nicht mehr überprüfen, ob die Stimmen tatsächlich und unverändert registriert werden. Außerdem ist es der Öffentlichkeit nicht mehr möglich, die Auszählung der Stimmen zu kontrollieren.
Mitmachen:
Falls der Bundestag nach der Sommerpause meinen Wahleinspruch ablehnt, ist
dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich. Damit eine solche Beschwerde zugelassen wird, müssen 100 Wahlberechtigte der Beschwerde beitreten. In diesem Falle bin ich auf Ihre Hilfe angewiesen. Schreiben sie mir, damit ich Sie über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden halten kann. Es würde mich natürlich freuen, wenn Sie auch in Ihrem Bekanntenkreis für dieses Thema werben.
Die c't berichtete ebenfalls: "Naive E-Wähler" in c't 2006, Heft 15 Seiten 104-105. In Heft 16 ist was über den Einsatz der Maschinen in Irland drin.
Bernhard