Am Wednesday, dem 23. Jan 2008 schrieb Bernhard Reiter:
On Wednesday 23 January 2008 17:04, list@akfoerster.de wrote:
Unfrei kann die Software durch die "or later" Klausel so oder so nicht werden. Der Endanwender hat dann die Option eine spätere Version zu wählen, oder eben auch nicht. Wenn die spätere Version weniger günstig ist, wählt er sie halt nicht. Durch die "or later" Klausel kann für eine bereits veröffentlichte Version also nur mehr Freiheit entstehen, niemals weniger.
Dass das bei abgeleiteten Werken wieder anders aussehen kann, ist ein anderes Thema.
Aber Software lebt ja meist und wird weiterentwickelt, wenn dann die hinzukommenden Teile die nächste Version wählen, bist Du praktisch darauf festgelegt. Weiterhin: Wenn die Lizenz besagte, dass der Quelltext bei Weitergabe nicht zu den gleichen Bedinungen veröffentlicht werden müsste, würde das schon schaden. (Wie aber vorherbeschrieben, das Szenario ist ziemlich ausgeschlossen.)
Nichtsdestotrotz ist die ältere Version immer noch frei. Und wenn ein Anbieter eine Lizenz wählt, die viele nicht mögen, kann von der älteren Version, die nachwievor unter der alten Lizenz zu haben ist, ein Fork erstellt werden, der bei der alten Lizenz bleibt. Das muss und kann natürlich frühzeitig passieren, sobald ein Lizenzwechsel abzusehen ist.
Praktisches Beispiel: Samba wurde unter GPLv3 umlizensiert. Wenn die GPLv3 wirklich so schlecht wäre, wie manche vorgeben, würden sich bestimmt Leute finden, die einen Fork der alten Samba Suite erstellen werden. Die gibt es ja nachwievor unter der GPLv2. Wenn das nicht passiert, zeigt das nur, dass die GPLv3 doch nicht so inakzeptabel ist, wie manche tun. ;-)