Von: 12PoststelleAmtfuerInformationsverarbeitung2@STADT-KOELN.DE [mailto:12PoststelleAmtfuerInformationsverarbeitung2@STADT-KOELN.DE]
Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2015 13:07
An: marie.kuster@web.de
Betreff: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).

 

Sehr geehrte Frau Kuster,

zu Ihren Fragen gibt das Amt f��r Informationsverarbeitung der Stadt K��ln die nachfolgenden Ausk��nfte. Alle Antworten beziehen sich auf die Kernverwaltung der Stadt K��ln.

Zu Frage 1) Der Begriff ���propriet��re Software��� wird als ���nicht-quelloffene Software���, und damit als Gegenmodell zu ���Open Source Software��� verstanden. Die Stadtverwaltung K��ln setzt eigenentwickelte, quelloffene und nicht-quelloffene Software ein. Eine Liste der Softwareprodukte kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Kosten f��r die jeweiligen Softwarearten liegen nicht differenziert vor. Insgesamt betrugen die Kosten des Amtes f��r Informationsverarbeitung f��r Software Lizenzen und Software Pflege im Haushaltsjahr 2013 rund 4,6 Mio. ��� und f��r das Haushaltsjahr 2014 rund 3,15 Mio. ���. Die Budgets f��r die einzelnen Fachanwendungen werden dezentral in den st��dtischen Dienststellen veranschlagt.

Zu Frage 2) Die Aufwendungen f��r den Betrieb inklusive der Anwenderschulung betrugen 38.591.791 ��� im Haushaltsjahr 2013 (Ergebnisrechnung 2013). F��r das Jahr 2014 waren 41.321.364 ��� in der Planung ber��cksichtigt (Planansatz 2014). Ein abschlie��ender Ist-Wert liegt f��r 2014 noch nicht vor.

Zu Frage 3) Die Auswahl von Software f��r die Unterst��tzung der Gesch��ftsprozesse der Stadtverwaltung K��ln erfolgt nach den Leitlinien der Gesetzm����igkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und der Leistungsf��higkeit. Aus diesen Prinzipien leiten sich u. a. die folgenden Grunds��tze ab:

-          Vorrang von marktetablierten Standardprodukte vor Eigenentwicklungen

-          Vorrang von gleichwertigen Open Source L��sungen vor propriet��ren L��sungen in allen Einsatzbereichen (Anwendungen, Testumgebungen und Betriebssysteme)

-          Vorrang webbasierter, Plattform unabh��ngiger Software-L��sungen

Zu Frage 4) Der Begriff ���freie Software��� wird als Open Source Software verstanden. Wie bereits zu Frage 1 ausgef��hrt, k��nnen die Kosten nicht beziffert werden.

Zu Frage 5) siehe Antwort zu Frage 2

Zu Frage 6) siehe Antwort zu Frage 3

Zu Frage 6.1) Eine Pr��fung nach den in der Antwort zu Frage 3 genannten Leitlinien und Grunds��tze erfolgt bei jedem Major-Release Wechsel jeder Software.

Zu Frage 7) Im Bereich der Kernverwaltung gab es Stand Ende 2014 8.967 PC-Arbeitspl��tze.

Zu Frage 8) Die Betriebssysteme k��nnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Betriebssystem

Version

Hersteller

Anzahl der phys. Computer

Windows

7 und h��her

Microsoft

8.967

MacOS

10.x

Apple

< 20

iOS

5.1 und h��her

Apple

877

Android

4 und h��her

Open Handset Alliance

74

Windows Server

2003 und h��her

Microsoft

134

Suse Linux Enterprise Server

11

Novell

45

 

Zu Frage 9 ff) Ja, es werden weitere Software-Produkte von den in der Antwort zu Frage 8 genannten Herstellern eingesetzt. Eine Auflistung aller eingesetzten Softwareprodukte kann der Anlage 1 entnommen werden. Insbesondere die Microsoft Office-Produkte sind plattform��bergreifend (auf Windows, MacOS, iOS, Android oder auch einfach browserbasiert) einsetzbar. F��r alle Softwareprodukte gelten die in der Antwort zu Frage 3 genannten Auswahlkriterien.

Zu Frage 10) Als plattform��bergreifendes E-Mail und Groupware-System kommt Microsoft Exchange unter Windows, MacOS, iOS, Android oder auch einfach browserbasiert zum Einsatz. Als Content Management System f��r Intranet und Internet-Auftritt wird Imperia CMS der Imperia AG sowie f��r Social Media Komponenten Drupal und Mediawiki eingesetzt.

Zu Frage 11)

Microsoft Windows Arbeitsplatzsysteme:

-          Die Nutzungsrechte (Lizenzen) f��r die Betriebssysteme wurden gekauft, es liegt somit ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor.

-          Laufende Kosten f��r die Nutzung der Betriebssysteme bestehen nicht.

-          Die vertragliche Grundlage f��r die Nutzung bilden die Nutzungsrechte des Herstellers entsprechend Version und Edition der gekauften Rechte.

-          Die Inhalte dieser Nutzungsrechte sind (f��r Microsoftprodukte) frei verf��gbar.

-          Die Nutzungsrechte gelten unbeschr��nkt.

Microsoft Windows Sever:

-          Die Nutzungsrechte (Lizenzen) f��r die Betriebssysteme wurden gekauft, es liegt somit ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor.

-          Die vertragliche Grundlage f��r die Nutzung bilden die Nutzungsrechte des Herstellers entsprechend Version und Edition der gekauften Rechte.

-          Die Inhalte dieser Nutzungsrechte sind (f��r Microsoftprodukte ) frei verf��gbar

-          Die Nutzungsrechte gelten unbeschr��nkt.

Suse Linux Enterprise Server:

-          Die Nutzungsrechte (Lizenzen) stehen unter GPL (GNU General Public License), sind inhaltlich frei verf��gbar und gelten unbeschr��nkt. Es entstehen zwar keine Kosten f��r die Lizenzierung, jedoch wird zum Bezug von Support und Upgrades ein Wartungsvertrag abgeschlossen.

Sonstige

-          F��r die weiteren Betriebssystemplattformen wurden keine dedizierten Vertr��ge geschlossen. Es gelten die Gew��hrleistungsanspr��che der jeweiligen Produkte.

 

Zu Frage 11.1) Der Vertrag f��r die Lizenzierung der Microsoft Server Betriebssystemplattform wurde zuletzt 2012 geschlossen.
Der Wartungsvertrag f��r die Suse Linux Enterprise Server Plattform wurde zuletzt 2014 geschlossen.

Zu Frage 11.2) Die Informationen ��ber die Supportzeiten f��r die einzelnen Betriebssysteme sind frei verf��gbar. (z.B. Microsoft siehe https://support.microsoft.com/de-de/gp/lifeselect, Suse Linux siehe https://www.suse.com/lifecycle/)

Zu Frage 11.3) Da die Lizenzen gekauft wurden, liegt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht vor (siehe Antwort zu Frage 11). Unabh��ngig davon werden Vertr��ge aus Wirtschaftlichkeitsgr��nden in der Regel f��r drei Jahre geschlossen.

Zu Frage 11.4) Nein.

Zu Frage 12) Es besteht grunds��tzlich die dezentrale Verantwortung der Dienststellen f��r die von ihnen eingesetzten Software-Produkte. F��r stadtweit zentral bereitgestellte Software-Produkte ist das Amt f��r Informationsverarbeitung zust��ndig. Informationen ��ber alle stadtweit eingesetzten Produkte liegen in der zentralen Configuration Management Database (CMDB) vor.

Zu Frage 13)

Microsoft-Betriebssysteme:

-          Bezug aus dem offenen Rahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren (BMI), zu dem der Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) und die Stadt K��ln den Beitritt erkl��rt haben.

-          Ausschreibung eines Rahmenvertragspartners gem. Vergaberichtlinien ��ber den KDN

 

Andere Anwendungen:

-          Offener KDN-Rahmenvertrag nach nationalen und EU-weiten Ausschreibungen

-          Ausschreibungen der Stadt K��ln

 

Zu Frage 13.1) Die Entscheidung f��r ein Produkt wird auf Grundlage der fachlichen Anforderungen (30%) und des Preises bzw. der Gesamtkosten (70%) getroffen (siehe auch Antwort zu Frage 13.6).

Zu Frage 13.2) Die Beschaffungen erfolgen im Rahmen des europ��ischen und nationalen Vergaberechts und des st��dtischen Vergaberechts. Die Festlegung, welche Vergabeart gew��hlt wird, erfolgt im Vergabeverfahren. Das Standardverfahren ist die ��ffentliche Ausschreibung.

Zu Frage 13.3) In 2014 gab es sieben Ausschreibungen f��r Software bei der Stadtverwaltung K��ln. Die letzte Ausschreibung in 2014 erfolgte ��ber Virtualisierungssoftware von VMware. Aktuell ist eine Ausschreibung ver��ffentlicht (Stand 24.04.2015). Diese ist im Vergabemarktplatz der Stadt K��ln zu finden. (https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do)

Zu Frage 13.4) Es handelte sich um eine nationale ��ffentliche Ausschreibung, beworben haben sich vom Hersteller zertifizierte Anbieter, den Zuschlag hat der wirtschaftlich g��nstigste erhalten. Die Namen der beteiligten Firmen k��nnen aus wettbewerbsgr��nden nicht genannt werden.

Zu Frage 13.5) Vertr��ge werden in der Regel nicht verl��ngert, sondern neu ausgeschrieben. Die Beschaffung von z.B. Windows Betriebssystemlizenzen f��r Arbeitsplatzger��te erfolgt auf der Basis des Rahmenvertrages f��r die Lieferung von Microsoftprodukten (siehe Antwort zu Frage 13). Der Rahmenvertragspartner wurde in einer EU-weiten Ausschreibung ermittelt.

Zu Frage 13.6) In der Regel werden bei Ausschreibungen Angebote nach Funktionalit��t (30 %) und Preis (70 %) bewertet. Neben den Lizenz- und Schulungskosten werden im Sinne einer Total-Cost-of-Ownership auch Inbetriebnahme, Installation, Konfiguration, Customizing, Programmierung, Pflege, Maschinenkosten, etc. betrachtet.

Zu Frage 13.7) Eine ��ffentliche detaillierte Darstellung ist gem. ��8 IFG NRW nicht m��glich, da hierdurch R��ckschl��sse auf die Kostenkalkulation, Preise und Preislisten der Softwareh��ndler m��glich sind. Die Gesamtkosten f��r Lizenzbeschaffung und Wartung lagen in den Jahren 2013 und 2014 bei insgesamt 4.950.735,23 ���. In den Jahren 2012-2014 wurde nach 10 Jahren Einsatz die Abl��sung der veralteten Microsoftprodukte (u. a. Windows XP, Office 2003, Windows Server 2003) und damit der Neuerwerb aktueller Lizenzen erforderlich, was in den Jahren 2013 und 2014 zu einer atypischen Spitzenbelastung gef��hrt hat.

Zu Frage 14) Der Inhalt der Vorlage 3283/2014 wurde als nicht-��ffentlich deklariert und behandelt ein internes Strategiepapier, dessen Offenlegung schutzw��rdige Interessen von dritten und der Stadtverwaltung K��ln im Sinne des ��8 IFG NRW tangiert.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Fragen gedient zu haben.

Mit freundlichen Gr����en
Im Auftrag

Ralf Sutorius

Stadt K��ln ��� Der Oberb��rgermeister
Amt f��r Informationsverarbeitung
122/50 - Basissysteme
Willy-Brandt-Platz 3
50679 K��ln

 

 

Von: Marie Kuster [mailto:marie.kuster@web.de]
Gesendet: Montag, 13. April 2015 14:01
An: 12 Poststelle Amt f��r Informationsverarbeitung
Betreff: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stelle ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).

Gem. �� 4 Abs. I IFG NRW hat jede nat��rliche Person nach Ma��gabe dieses Gesetzes gegen��ber den in �� 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. 

 

1.) Wie viel gibt K��ln pro Jahr f��r propriet��re Software aus? Wie verteilen sich diese Kosten auf die unterschiedlichen Hersteller und die jeweiligen Produkte?

2.) Welche zus��tzlichen Kosten entstehen der K��lner Verwaltung pro Jahr etwa f��r die Betreuung der EDV und Schulungen?

3.) Wo kommt in der K��lner Verwaltung Open-Source-Software zum Einsatz? Welche Software wird dort eingesetzt? Warum wird in diesen Bereichen auf freie Software gesetzt?< span style='font-size:9.0pt;font-family:"Verdana","sans-serif"'>

4.) Was gibt K��ln pro Jahr f��r freie Software aus? 

5.) Welche zus��tzlichen Kosten entstehen din K��ln pro Jahr etwa f��r die Betreuung der EDV und Schulungen? 

6)  In welchen Bereichen plant die Stadtverwaltung K��ln auf freie Software umzustellen? 

6.1) Wann ist mit der Umstellung zu rechnen?

7.) Wie viele PC-Arbeitspl��tze gibt es derzeit in der K��lner Verwaltung? 

8.) Welche Betriebssysteme werden derzeit verwendet? In welcher Version? Von welchen Herstellern? Auf wie vielen Computern sind diese jeweils im Einsatz?

9.) Wird noch weitere Software von den Herstellern der verwendeten Betriebssysteme verwendet?

Wenn ja:

9.1) Welche Software, in welcher Version und welcher St��ckzahl? Bitte einzeln auflisten.

9.2) Ist diese Software plattform��bergreifend verf��gbar?

Wenn ja, auf welchen anderen Betriebssysteme ist diese einsetzbar?

Bitte einzeln auflisten.

9.3) Sollte die Software nicht plattform��bergreifend verf��gbar sein: Gibt es Software anderer Anbieter, zu denen die bestehenden Daten ohne Risiken und Datenverlust migriert werden k��nnen? 

Wenn ja, bitte nennen Sie jeweils einen Anbieter.

Die Office- (zum Beispiel Word, Excel) und Kommunikations-Produkte

10.) Welche zentralen Dienste f��r beispielsweise E-Mail, Groupware,

Content-Management oder Intranet von welchen Herstellern kommen

derzeit zum Einsatz?

 

11.) Wie sind die vertraglichen Grundlagen zur Benutzung der verschiedenen

Betriebssysteme ausgestaltet?

11.1) Wann wurden die Vertr��ge geschlossen?

11.2) Wie lange bietet der Hersteller Support f��r die verwendete Version?

11.3) Sind die Vertr��ge auf eine Mindestlaufzeit festgelegt?

Wenn ja, wie lange?

11.4) Gibt es Bestimmungen ��ber m��gliche Vertragsverl��ngerungen?

 

12.) Wer ist f��r die Erhebung und Pflege von verwendeten Softwarelizenzen

und -vertr��gen und deren Laufzeit zust��ndig, und in welcher Form werden

sie erfasst?

 

13.) Wie verl��uft die Ausschreibung oder die Fortsetzung

bestehender Vertragsverh��ltnisse in der K��lner Verwaltung bei Betriebssystemen und anderen Anwendungen?

 

13.1) Auf welcher Grundlage entscheidet man sich f��r die Produkte?

13.2) Gibt es vorher eine Ausschreibung?

13.3) Wann war die letzte Ausschreibung in K��ln?

13.4 Welche Firmen haben sich damals noch beworben? F��r wen wurde sich letztendlich entschieden und warum?

 

13.5) Wie wird bei einer Vertragsverl��ngerung verfahren (zum Beispiel bei

der Umstellung auf ein neueres Windows)?

 

13.6) Was w��rde es f��r eine Auswirkung auf die Ausschreibung haben,

wenn Produkte kostenlos erh��ltlich und nur dies bezogene Schulungen

kostenpflichtig w��ren?

13.7.) Wie hoch liegen die Einmalkosten f��r die Microsoft-Produkte? Und wie hoch

liegen die laufenden? Bitte f��r 2013 und 2014 angeben und die Produktnamen

benennen.

 

14.) Wo finde ich die in der Vorlage  3283/2014 der Verwaltung erw��hnte st��dtische Evaluierung (S.4)? Bitte stellen sie mir diese doch zur Verf��gung.

 

Eine Beantwortung meiner Fragen in ��bersichtlicher Art und Weise w��rde ich bevorzugen. Die Vorlagen aus M��nchen und Hamburg bieten ein Beispiel f��r eine barrierefreie und gut strukturierte Zusammenstellung von Antworten zu meinen Fragen in tabellarischer Form. Sollte es aus Gr��nden des Betriebsgeheimnisses, Datenschutzes oder anderer rechtlicher Bestimmungen nicht m��glich sein, einzelne Antworten zu ver��ffentlichen, bitte ich darum, in solchen F��llen ebenfalls die Vorlagen aus Hamburg und M��nchen zum Vorbild zu nehmen. Dort wurden betreffende Angaben durch das Wort vertraulich gekennzeichnet und unbedenkliche Angaben entsprechend ��ffentlich dargestellt. 

 

http://www.gruene-fraktion-hamburg.de/sites/gruene-fraktion-hamburg.de/files/dokument/23-10-2012/205453-open-source-software-der-hamburger-verwaltung.pdf

http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2819522.pdf

 

 

Mit freundlichen Gr����e

 

Marie Kuster

Sechzigstr. 46

50733 K��ln