Von: 12PoststelleAmtfuerInformationsverarbeitung2@STADT-KOELN.DE [mailto:12PoststelleAmtfuerInformationsverarbeitung2@STADT-KOELN.DE]
Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2015 13:07
An: marie.kuster@web.de
Betreff: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).
Sehr geehrte Frau Kuster,
zu Ihren Fragen gibt das Amt f��r Informationsverarbeitung der Stadt K��ln die nachfolgenden Ausk��nfte. Alle Antworten beziehen sich auf die Kernverwaltung der Stadt K��ln.
Zu Frage 1) Der Begriff ���propriet��re Software��� wird als ���nicht-quelloffene Software���, und damit als Gegenmodell zu ���Open Source Software��� verstanden. Die Stadtverwaltung K��ln setzt eigenentwickelte, quelloffene und nicht-quelloffene Software ein. Eine Liste der Softwareprodukte kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Kosten f��r die jeweiligen Softwarearten liegen nicht differenziert vor. Insgesamt betrugen die Kosten des Amtes f��r Informationsverarbeitung f��r Software Lizenzen und Software Pflege im Haushaltsjahr 2013 rund 4,6 Mio. ��� und f��r das Haushaltsjahr 2014 rund 3,15 Mio. ���. Die Budgets f��r die einzelnen Fachanwendungen werden dezentral in den st��dtischen Dienststellen veranschlagt.
Zu Frage 2) Die Aufwendungen f��r den Betrieb inklusive der Anwenderschulung betrugen 38.591.791 ��� im Haushaltsjahr 2013 (Ergebnisrechnung 2013). F��r das Jahr 2014 waren 41.321.364 ��� in der Planung ber��cksichtigt (Planansatz 2014). Ein abschlie��ender Ist-Wert liegt f��r 2014 noch nicht vor.
Zu Frage 3) Die Auswahl von Software f��r die Unterst��tzung der Gesch��ftsprozesse der Stadtverwaltung K��ln erfolgt nach den Leitlinien der Gesetzm����igkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und der Leistungsf��higkeit. Aus diesen Prinzipien leiten sich u. a. die folgenden Grunds��tze ab:
- Vorrang von marktetablierten Standardprodukte vor Eigenentwicklungen
- Vorrang von gleichwertigen Open Source L��sungen vor propriet��ren L��sungen in allen Einsatzbereichen (Anwendungen, Testumgebungen und Betriebssysteme)
- Vorrang webbasierter, Plattform unabh��ngiger Software-L��sungen
Zu Frage 4) Der Begriff ���freie Software��� wird als Open Source Software verstanden. Wie bereits zu Frage 1 ausgef��hrt, k��nnen die Kosten nicht beziffert werden.
Zu Frage 5) siehe Antwort zu Frage 2
Zu Frage 6) siehe Antwort zu Frage 3
Zu Frage 6.1) Eine Pr��fung nach den in der Antwort zu Frage 3 genannten Leitlinien und Grunds��tze erfolgt bei jedem Major-Release Wechsel jeder Software.
Zu Frage 7) Im Bereich der Kernverwaltung gab es Stand Ende 2014 8.967 PC-Arbeitspl��tze.
Zu Frage 8) Die Betriebssysteme k��nnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Betriebssystem | Version | Hersteller | Anzahl der phys. Computer |
Windows | 7 und h��her | Microsoft | 8.967 |
MacOS | 10.x | Apple | < 20 |
iOS | 5.1 und h��her | Apple | 877 |
Android | 4 und h��her | Open Handset Alliance | 74 |
Windows Server | 2003 und h��her | Microsoft | 134 |
Suse Linux Enterprise Server | 11 | Novell | 45 |
Zu Frage 9 ff) Ja, es werden weitere Software-Produkte von den in der Antwort zu Frage 8 genannten Herstellern eingesetzt. Eine Auflistung aller eingesetzten Softwareprodukte kann der Anlage 1 entnommen werden. Insbesondere die Microsoft Office-Produkte
sind plattform��bergreifend (auf Windows, MacOS, iOS, Android oder auch einfach browserbasiert) einsetzbar. F��r alle Softwareprodukte gelten die in der Antwort zu Frage 3 genannten Auswahlkriterien.
Zu Frage 10) Als plattform��bergreifendes E-Mail und Groupware-System kommt Microsoft Exchange unter Windows, MacOS, iOS, Android oder auch einfach browserbasiert zum Einsatz. Als Content Management System f��r Intranet und Internet-Auftritt wird Imperia CMS der Imperia AG sowie f��r Social Media Komponenten Drupal und Mediawiki eingesetzt.
Zu Frage 11)
Microsoft Windows Arbeitsplatzsysteme:
- Die Nutzungsrechte (Lizenzen) f��r die Betriebssysteme wurden gekauft, es liegt somit ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor.
- Laufende Kosten f��r die Nutzung der Betriebssysteme bestehen nicht.
- Die vertragliche Grundlage f��r die Nutzung bilden die Nutzungsrechte des Herstellers entsprechend Version und Edition der gekauften Rechte.
- Die Inhalte dieser Nutzungsrechte sind (f��r Microsoftprodukte) frei verf��gbar.
- Die Nutzungsrechte gelten unbeschr��nkt.
Microsoft Windows Sever:
- Die Nutzungsrechte (Lizenzen) f��r die Betriebssysteme wurden gekauft, es liegt somit ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor.
- Die vertragliche Grundlage f��r die Nutzung bilden die Nutzungsrechte des Herstellers entsprechend Version und Edition der gekauften Rechte.
- Die Inhalte dieser Nutzungsrechte sind (f��r Microsoftprodukte ) frei verf��gbar
- Die Nutzungsrechte gelten unbeschr��nkt.
Suse Linux Enterprise Server:
- Die Nutzungsrechte (Lizenzen) stehen unter GPL (GNU General Public License), sind inhaltlich frei verf��gbar und gelten unbeschr��nkt. Es entstehen zwar keine Kosten f��r die Lizenzierung, jedoch wird zum Bezug von Support und Upgrades ein Wartungsvertrag abgeschlossen.
Sonstige
- F��r die weiteren Betriebssystemplattformen wurden keine dedizierten Vertr��ge geschlossen. Es gelten die Gew��hrleistungsanspr��che der jeweiligen Produkte.
Zu Frage 11.1) Der Vertrag f��r die Lizenzierung der Microsoft Server Betriebssystemplattform wurde zuletzt 2012 geschlossen.
Der Wartungsvertrag f��r die Suse Linux Enterprise Server Plattform wurde zuletzt 2014 geschlossen.
Zu Frage 11.2) Die Informationen ��ber die Supportzeiten f��r die einzelnen Betriebssysteme sind frei verf��gbar. (z.B. Microsoft siehe https://support.microsoft.com/de-de/gp/lifeselect, Suse Linux siehe https://www.suse.com/lifecycle/)
Zu Frage 11.3) Da die Lizenzen gekauft wurden, liegt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht vor (siehe Antwort zu Frage 11). Unabh��ngig davon werden Vertr��ge aus Wirtschaftlichkeitsgr��nden in der Regel f��r drei Jahre geschlossen.
Zu Frage 11.4) Nein.
Zu Frage 12) Es besteht grunds��tzlich die dezentrale Verantwortung der Dienststellen f��r die von ihnen eingesetzten Software-Produkte. F��r stadtweit zentral bereitgestellte Software-Produkte ist das Amt f��r Informationsverarbeitung zust��ndig. Informationen ��ber alle stadtweit eingesetzten Produkte liegen in der zentralen Configuration Management Database (CMDB) vor.
Zu Frage 13)
Microsoft-Betriebssysteme:
- Bezug aus dem offenen Rahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren (BMI), zu dem der Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) und die Stadt K��ln den Beitritt erkl��rt haben.
- Ausschreibung eines Rahmenvertragspartners gem. Vergaberichtlinien ��ber den KDN
Andere Anwendungen:
- Offener KDN-Rahmenvertrag nach nationalen und EU-weiten Ausschreibungen
- Ausschreibungen der Stadt K��ln
Zu Frage 13.1) Die Entscheidung f��r ein Produkt wird auf Grundlage der fachlichen Anforderungen (30%) und des Preises bzw. der Gesamtkosten (70%) getroffen (siehe auch Antwort zu Frage 13.6).
Zu Frage 13.2) Die Beschaffungen erfolgen im Rahmen des europ��ischen und nationalen Vergaberechts und des st��dtischen Vergaberechts. Die Festlegung, welche Vergabeart gew��hlt wird, erfolgt im Vergabeverfahren. Das Standardverfahren ist die ��ffentliche Ausschreibung.
Zu Frage 13.3) In 2014 gab es sieben Ausschreibungen f��r Software bei der Stadtverwaltung K��ln. Die letzte Ausschreibung in 2014 erfolgte ��ber Virtualisierungssoftware von VMware. Aktuell ist eine Ausschreibung ver��ffentlicht (Stand 24.04.2015). Diese ist im Vergabemarktplatz der Stadt K��ln zu finden. (https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do)
Zu Frage 13.4) Es handelte sich um eine nationale ��ffentliche Ausschreibung, beworben haben sich vom Hersteller zertifizierte Anbieter, den Zuschlag hat der wirtschaftlich g��nstigste erhalten. Die Namen der beteiligten Firmen k��nnen aus wettbewerbsgr��nden nicht genannt werden.
Zu Frage 13.5) Vertr��ge werden in der Regel nicht verl��ngert, sondern neu ausgeschrieben. Die Beschaffung von z.B. Windows Betriebssystemlizenzen f��r Arbeitsplatzger��te erfolgt auf der Basis des Rahmenvertrages f��r die Lieferung von Microsoftprodukten (siehe Antwort zu Frage 13). Der Rahmenvertragspartner wurde in einer EU-weiten Ausschreibung ermittelt.
Zu Frage 13.6) In der Regel werden bei Ausschreibungen Angebote nach Funktionalit��t (30 %) und Preis (70 %) bewertet. Neben den Lizenz- und Schulungskosten werden im Sinne einer Total-Cost-of-Ownership auch Inbetriebnahme, Installation, Konfiguration, Customizing, Programmierung, Pflege, Maschinenkosten, etc. betrachtet.
Zu Frage 13.7) Eine ��ffentliche detaillierte Darstellung ist gem. ��8 IFG NRW nicht m��glich, da hierdurch R��ckschl��sse auf die Kostenkalkulation, Preise und Preislisten der Softwareh��ndler m��glich sind. Die Gesamtkosten f��r Lizenzbeschaffung und Wartung lagen in den Jahren 2013 und 2014 bei insgesamt 4.950.735,23 ���. In den Jahren 2012-2014 wurde nach 10 Jahren Einsatz die Abl��sung der veralteten Microsoftprodukte (u. a. Windows XP, Office 2003, Windows Server 2003) und damit der Neuerwerb aktueller Lizenzen erforderlich, was in den Jahren 2013 und 2014 zu einer atypischen Spitzenbelastung gef��hrt hat.
Zu Frage 14) Der Inhalt der Vorlage 3283/2014 wurde als nicht-��ffentlich deklariert und behandelt ein internes Strategiepapier, dessen Offenlegung schutzw��rdige Interessen von dritten und der Stadtverwaltung K��ln im Sinne des ��8 IFG NRW tangiert.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Fragen gedient zu haben.
Mit freundlichen Gr����en
Im Auftrag
Ralf Sutorius
Stadt K��ln ��� Der Oberb��rgermeister
Amt f��r Informationsverarbeitung
122/50 - Basissysteme
Willy-Brandt-Platz 3
50679 K��ln
Von: Marie Kuster [mailto:marie.kuster@web.de]
Gesendet: Montag, 13. April 2015 14:01
An: 12 Poststelle Amt f��r Informationsverarbeitung
Betreff: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).
Mit freundlichen Gr����e
Marie Kuster
Sechzigstr. 46
50733 K��ln