Martin Gollowitzer gollo@fsfe.org schrieb:
- Henry Jensen hjensen@gmx.de [100903 17:06]:
Macht die Verpflichtung diesen Link "powered by Qucik.Cms" einzufügen bzw. beizubehalten die Software nicht auch schon unfrei?
Zumal OpenSolution "anbietet":
"There is possiblity to remove link powered by Quick.Cart or powered by Quick.Cms but it is not free. Removal of the link costs 56 EUR at one specific domain. If You are interested, please go to our shopping cart"
Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Software damit definitiv unfrei, da Freiheit 1 ("to study and adapt to your needs") nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist.
Das sehe ich ganz genauso. Neben der Freie-Software-Definition (4 Grundfreiheiten) ist auch die OpenSource-Definition (DFSG bzw. OSI-Definition) ist nicht mehr erfüllt.
Hätten die Angst, dass ihr Logo verschandelt wird, wäre das noch zu verstehen. Aber darum kümmert sich ja bereits das Markenrecht.
Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass sie aus genau dieser kleinen Unfreiheit auch direkt Profit schlagen. Und damit meine ich nicht den Fall, dass jemand die 56 EUR zahlt, sondern auch der nicht zahlende Programmierer soll seinen Usern über die Software den Link präsentieren - womit ist die Software praktisch eine Art Zwangs-Werbebanner erhält.
BTW, man könnte sich mal den Spaß machen und einen Fork der Software erzeugen, den man um eine weitere Klausel erweitert: Neben dem
"powered by Quick.Cms"
soll auch ein
"powered by Volker Grabsch's patches"
stets angezeigt werden. Das forkt der nächste, und fügt eine weitere solche Klausel hinzu. Und so weiter. Ich weiß zwar nicht, ob das lizenztechnisch machbar wäre, aber _wenn_, dann gäbe das ein lustiges ähnliches Dilemma wie damals die 4-Klausel-BSD-Lizenz.
Muahaha. ;-)
Und wenn die _das_ in einer zukünftigen Version verbieten wollten, dann würden sie festlegen müssen, dass niemand, der die Software weiterentwickelt, dafür Credit bekommen darf. Spätestens das würde auch beim Letzten ein Stirnrunzeln verursachen.
Gruß Volker