http://www.kommune21.de/meldung.php?id=4237 [17.2.2005] Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Firma Microsoft kommt zu dem Ergebnis, dass Vorgaben des Vergabeverfahrens nicht durch politische Open-Source-Grundsatzbeschlüsse unterlaufen werden dürfen.
Aber auch nicht durch politische Grundsatzbeschlüsse für proprietäre Software, wie zum Beispiel, dass Software als Produkt anzusehen wären.