Hallo Florian,
* Florian Wilhelm florian-wilhelm@onlinehome.de [2013-01-16 16:18:04 +0100]:
mir ist gerade aufgefallen, dass die neue Seite für den "Rundfunkbeitrag" der ÖR "natürlich" nur auf Adobe verlinkt und den Acrobat Reader empfiehlt, uU lohnt es sich ja, denen den Standardhinweistext zu schicken...
Ich habe gerade einen Hinweis hingeschickt. Könntest Du das bitte einfach auch noch machen? Es ist gut, wenn das mehrere machen. Hab auch auf http://blogs.fsfe.org/mk/?p=1025 darüber geschrieben.
---
Ich habe soeben eine Anfrage als "Bürgerin/Bürger" zu "Frage zum Rundfunkbeitrag allgemein" losgeschickt mit meinen Kontaktdaten. Resultat ist ein:
Bad request!
Your browser (or proxy) sent a request that this server could not understand.
If you think this is a server error, please contact the webmaster. Error 406 online-services.rundfunkbeitrag.de Tue Jan 22 14:58:58 2013 Apache
(Ich habe die Anfrage mehrere Male wiederholt, sowohl mit str. statt straße, sowie unterschiedlichen Captchas.)
Hier die Anfrage, die bei Ihnen vermutlich auch am besten aufgehoben ist:
Ich habe gesehen, dass sich auf Ihrer Website Werbung für ein proprietäres Software-Programm befindet. Im konkreten Fall empfehlen Sie den Benutzern Ihrer Website den Download des proprietären PDF-Betrachters Adobe Acrobat Reader der Firma Adobe, zum Beispiel auf http://www.rundfunkbeitrag.de/hilfe.shtml. Auch wenn es sich dabei um ein kostenloses Programm handelt, so stellt dies dennoch eine Werbung für ein bestimmtes Unternehmen dar, genauso wie die Werbung einer kostenlosen Probefahrt mit einem Auto eine Werbung für den Hersteller ist. Sie bevorzugen mit dieser Werbung ein Unternehmen und dessen Software gegenüber allen anderen Marktteilnehmern und verzerren damit den Wettbewerb im Software-Markt.
Eine Lösung für dieses Problem besteht darin, die Werbung von Ihren Webseiten zu entfernen. Auf http://fsfe.org/campaigns/pdfreaders/petition.html befindet sich eine Liste von Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen, die sich dieser Forderung angeschlossen und die „Petition für die Entfernung von Werbung für unfreie Software auf den Webseiten von öffentlichen Einrichtungen“ unterzeichnet haben. Mittlerweile empfiehlt auch der Migrationsleitfaden der Bundesregierung, öffentlichen Einrichtungen, dass diese die Werbung für Adobe und andere unfreie Software unterlassen und empfehlen pdfreaders.org (siehe auf http://www.cio.bund.de/DE/Architekturen-und-Standards/Migrationsleitfaden-un... ab Seite 170).
Indem Sie sich an den Offenen Standard PDF halten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Dokumente mit allen Programmen geöffnet werden können, die diesen Standard implementieren, egal von welchem Anbieter. Wenn Sie Ihren Besuchern Hilfe anbieten wollen, empfehlen wir, dass Sie mehrere PDF-Betrachter auflisten, zum Beispiel indem Sie schreiben „Um diese PDF-Datei zu öffnen, benötigen Sie einen PDF-Betrachter. Sie können dazu eines der folgenden Programme herunterladen (Liste unvollständig)“. Beide Alternativen sind gerechter, als nur einen PDF-Betrachter eines bestimmten Unternehmens zu empfehlen.
Auf http://www.pdfreaders.org finden Sie Beispiele für PDF-Betrachter, auf die Sie auf Ihren Webseiten verweisen können. Alle dort aufgelisteten PDF-Betrachter sind Freie Software, was bedeutet, dass jeder das Recht besitzt, sie zu jedem Zweck zu verwenden, kostenlos oder gegen Gebühr zu verbreiten, die Funktionsweise der Software zu verstehen und das Programm zu verbessern. Diese PDF-Betrachter sind herstellerunabhängig und jedes Unternehmen kann das Programm verkaufen, für eigene Lösungen anpassen oder die Software zu einem Teil seiner angebotenen Dienstleistungen machen.
Viele Grüße Matthias Kirschner