Guten
Abend,
vielleicht
interessiert das jemanden.
LG
Enrico
Von:
alfred.frueh@rwi.uzh.ch
Datum: 03.10.2016 04:10
Betreff: ITSL Veranstaltung: Netzsperren
Liebe Fakultätsmitglieder, liebe Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, liebe Studentinnen und Studenten
Mithilfe von Netzsperren kann der Staat den Internetnutzern
gezielt den Zugang zu bestimmten Inhalten vorenthalten. Der
Einsatz von Netzsperren wird momentan in der Schweiz im Rahmen
verschiedener Revisionsprojekte diskutiert, so namentlich im
Urheberrechtsgesetz, im Fernmeldegesetz und im
Geldspielgesetz. Mit Blick auf die Grundrechte stellt sich
allerdings die Frage, ob solche Zugangsbeschränkungen zulässig
sind und wie sie sich gegebenenfalls rechtfertigen lassen.
Das Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL)
der Universität Zürich geht den Netzsperren in einer
Vorabendveranstaltung
am 19. Oktober 2016
von 18:15-19:45 Uhr
im Hörsaal KOL-E-18
aus technischer und rechtlicher Perspektive auf den Grund:
Zunächst wird Prof. Dr. Burkhard Stiller (Institut für
Informatik, UZH) aus technischer Sicht aufzeigen, welche
Möglichkeiten für Netzsperren zur Verfügung stehen und wie
deren Wirksamkeit einzuschätzen ist. Auf Basis dieser
technischen Grundlagen wird Prof. Dr. Florent Thouvenin
(Rechtswissenschaftliches Institut, UZH) anschliessend
darlegen, ob und unter welchen Umständen Netzsperren aus
rechtlicher Sicht als zulässig erscheinen.
Im Anschluss diskutieren Referenten und Publikum die
relevanten Fragen mit einem Befürworter und einem Gegner von
Netzsperren.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht
notwendig
Für weitere Informationen zu dieser oder anderen
Veranstaltungen des ITSL: www.itsl.uzh.ch.
Über Ihr zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen.
Freundliche Grüsse
Alfred Früh
Geschäftsführer Center for Information Technology, Society,
and Law (ITSL)