Am 06.11.2014 um 20:34 schrieb Elias Diem:
On 2014-11-04, Marcus Moeller wrote:
Das folgende ist das Gutachten von Georg Müller.
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
Ist die Definition von OSS unter 7.1 gut?
"3 Als nachteilig erweisen sich dagegen unter anderem das weitgehende Fehlen von Gewährleistungsansprüchen, der allenfalls ungenügende Support von Seiten der Entwickler oder die mangelnde Interoperabilität mit kommerzieller Software."
Wenn man eine externe Firma für die Programmierung einer Feien Softare Komponente beauftragt, gelten die definierten (oder gesetzlich geregelten) Gewährleistungsvereinbarungen. Programmiert man selbst (wie in diesem Fall) ist man natürlich selbst verantwortlich.
Nutzt man einfach nur ein fertiges Freie Software Projekt, hat man keine Gewährleistungsansprüche, ausser man verhandelt sie mit dem Ersteller der Software oder einem Dienstleister (wie Red Hat, SUSE, Canonical etc).
Viele Grüsse Marcus