Sali
zaemme,
der Bund hat vor einiger Zeit im Rahmen von OpenJustitia ein
Gutachten zur Verwendung von Freier Software in der
Bundesverwaltung in Auftrag gegeben:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=54921
Das Ergebnis des Gutachtens, das von zwei an der UZH tätigen
Rechtswissenschaftlern verfasst wurde, ist ernüchternd:
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
Sie kommen zu dem Schluss, das die Freigabe von
Eigenentwicklungen unter einer Freien Software Lizenz zu einer
Marktverzerrung führen würde. Als direkte Konsequenz hat das
Bundesgericht nun beschlossen, die Weiterentwicklung von
OpenJustitia zunächst nicht mehr öffentlich zur Verfügung zu
stellen:
http://www.bger.ch/press-news-11.5.2_33.1.8-t.pdf
Unterstützen kann ich die These, dass eine Öffentliche Einrichtung
keinen User-Support für eine selbstentwickelte Freie Software
Lösung anbieten sollte, der über das eigene Handlungsfeld
hinausgeht. Das betrifft natürlich nicht das behandeln von Fehlern
in der Software durch einen sogenannten Bugtracker. Dieser sollte
nicht für allgemeine Supportanfragen genutzt werden. Ein Freier
Zugang zum Bugtracker würde insgesamt zur Transparenz und
Nachvollziehbarkeit beitragen.
Interessant finde ich die Einschätzung, dass Copyleft nicht
zutrifft, wenn eine Software nur 'intern'. genutzt würde:
Zitat: "Die vertraglichen Auflagen (Copyleft) aus der Verwendung
einer OSS-Basis-Software zwingen weder zur Freigabe von
Fortentwicklungen, noch verhindern sie eine Einbindung anderer
interner Stellen. Wenn jedoch eine Weiterentwicklung nicht nur
intern genutzt, sondern der Nutzerkreis breiter gestaltet werden
soll, verlangen die genannten Lizenzbestimmungen dagegen, das
betreffende Programm ebenfalls den einschlägigen OSS-Bedingungen
zu unterstellen."
Der Gesamte Focus der Analyse liegt darauf, dass Software nicht
'Gratis' zur Verfügung gestellt werden dürfe, da dies zu einer
Verzerrung des Marktes führen würde.
Die Veröffentlichung von Freier Software bietet nach meiner
Einschätzung neue Möglichkeiten für den Freien Markt, auf dieser
Basis Dienstleistungen aufzubauen. Da die Software für jeden
gleichberechtigt zugänglich ist, kann nicht von einer
Marktverzerrung gesprochen werden.
Ich würde euch bitten, das Gutachten durchzulesen und weitere
Argumente zu sammeln, so dass wir abschliessend eine Stellungnahme
verfassen können.
Viele Grüsse
Marcus
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