On 04.11.2014 08:47, Marcus Moeller wrote:
Sali zaemme,
der Bund hat vor einiger Zeit im Rahmen von OpenJustitia ein Gutachten zur Verwendung von Freier Software in der Bundesverwaltung in Auftrag gegeben:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=54921
Das Ergebnis des Gutachtens, das von zwei an der UZH tätigen Rechtswissenschaftlern verfasst wurde, ist ernüchternd:
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
Sie kommen zu dem Schluss, das die Freigabe von Eigenentwicklungen unter einer Freien Software Lizenz zu einer Marktverzerrung führen würde. Als direkte Konsequenz hat das Bundesgericht nun beschlossen,
die
Weiterentwicklung von OpenJustitia zunächst nicht mehr öffentlich zur Verfügung zu stellen:
http://www.bger.ch/press-news-11.5.2_33.1.8-t.pdf
Unterstützen kann ich die These, dass eine Öffentliche Einrichtung keinen User-Support für eine selbstentwickelte Freie Software Lösung anbieten sollte, der über das eigene Handlungsfeld hinausgeht. Das betrifft natürlich nicht das behandeln von Fehlern in der Software
durch
einen sogenannten Bugtracker. Dieser sollte nicht für allgemeine Supportanfragen genutzt werden. Ein Freier Zugang zum Bugtracker würde insgesamt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen.
Interessant finde ich die Einschätzung, dass Copyleft nicht zutrifft, wenn eine Software nur 'intern'. genutzt würde:
Zitat: "Die vertraglichen Auflagen (Copyleft) aus der Verwendung einer OSS-Basis-Software zwingen weder zur Freigabe von Fortentwicklungen, noch verhindern sie eine Einbindung anderer interner Stellen. Wenn jedoch eine Weiterentwicklung nicht nur intern genutzt, sondern der Nutzerkreis breiter gestaltet werden soll, verlangen die genannten Lizenzbestimmungen dagegen, das betreffende Programm ebenfalls den einschlägigen OSS-Bedingungen zu unterstellen."
Der Gesamte Focus der Analyse liegt darauf, dass Software nicht
'Gratis'
zur Verfügung gestellt werden dürfe, da dies zu einer Verzerrung des Marktes führen würde.
Wenn man Software als Produkt anschaut funktioniert der Markt sowieso nicht. Nach den einfachen Modellen bestimmt Angebot und Nachfrage den Preis. Da es es ich um ein immaterielles Gut ohne künstliche Begrenzung geht, ist das Angebot unendlich, die Nachfrage jedoch endlich. Ergo ist der zu erwartende Preis 0.
Sieht man Software jedoch als Service stelle ich die Argumentation in Frage. Denn gerade so bieten sich ja Geschäftsfelder für lokale Unternehmen; den angesprochenen Support, den die öffentlichen Einrichtung nicht übernehmen, ist nur ein Beispiel.
Die Veröffentlichung von Freier Software bietet nach meiner
Einschätzung
neue Möglichkeiten für den Freien Markt, auf dieser Basis Dienstleistungen aufzubauen. Da die Software für jeden
gleichberechtigt
zugänglich ist, kann nicht von einer Marktverzerrung gesprochen
werden.
+1 Es ist gerade das Gegenteil. Freie Software macht es allen Marktteilnehmern möglich Erweiterungen zu implementieren. Bei proprietärer Software kann dies meist nur der Originalhersteller machen.
Ich würde euch bitten, das Gutachten durchzulesen und weitere
Argumente
zu sammeln, so dass wir abschliessend eine Stellungnahme verfassen
können.
In diesem konkreten Fall kann wohl auch nicht von einer Verzerrung gesprochen werden, denn der Ausschlag die Software selbst herzustellen war ja, weil es kein genügendes Produkt gab. Daraus kann man wohl schliessen, dass es keinen Markt für solche Produkte gibt.
Auch ist es ja nicht im Sinne Unternehmen zu verdrängen. Es gab keine solche Software, weshalb eine geschrieben wurde. Dies ist eine Basis. So lange wie die Software eingesetzt wird muss sie gewartet und erweitert werden. Somit kann bei einer Veröffentlichung der Freie Markt spielen und verschiedene Unternehmen können die Erweiterungen Offerieren.
Leider kein Argument, aber ich fordere das jegliche vom Staat, sprich den Steuerzahlern bezahlte Software als Freie Software veröffentlicht wird.
Viele Grüsse Marcus
Leider bin ich ab solchen Einstellungen etwas sprachlos und weiss gar nicht was man da argumentieren kann.
Grüsse Urs
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